Was Sie zum Ende der Roaming-Gebühren innerhalb der EU wissen sollten

posted in: Nachrichten | 0
Handy-Telefonate im EU-Ausland sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein sollen ab dem 15. Juni genauso viel kosten wie im Inland. Das EU-Parlament beschloss Obergrenzen für die Entgelte, die der heimische Netzbetreiber an den ausländischen Anbieter dafür zahlt für die Nutzung von dessen Netz bezahlen muss.

Ab Donnerstag, dem 15. Juni 2017, entfallen für Reisende in der EU die Roaming-Gebühren. Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen zur neuen Roaming-Freiheit in Europa.

Die englische Vokalbel ?to roam? bedeutet auf Deutsch soviel wie ?umherziehen? oder ?herumstreifen?. Das Verb wird im Englischen unter anderem für Herdentiere verwendet, die sich außerhalb ihrer gewohnten Weidegründe bewegen. Als sich der Mobilfunk durchsetzte, übertrug sich diese Vokabel schnell auf Handy-Benutzer, außerhalb ihres Heimatnetzes unterwegs sind.

Mit der Einführung des GSM-Mobilfunkstandards wurde es möglich, innerhalb Europas, später auch in vielen weiteren Ländern, mobil erreichbar zu sein. Dazu wurden zwischen den Mobilfunkanbietern sogenante Roaming-Abkommen geschlossen. Für mobile Gespräche, die im Ausland geführt wurden, schlugen zum Teil immens hohe Kosten zu Buche. Ein weiteres Problem war die mangelnde Transparenz der Kosten für Telefonate und SMS aus dem Ausland; nicht jeder Mobilfunkkunde hatte die Zeit und Muße, die einschlägigen Datenblätter, Fachzeitschriften oder Online-Nachschlagewerke zu wälzen.

Überraschend und für viele Kunden auch unlogisch war zum Beispiel, dass sie für Mobiltelefonate bezahlen mussten, die sie im Ausland entgegennahmen. Ein Klassiker war zum Beispiel auch, dass Kunden, die sich im Ausland aufhielten, dafür aufkommen mussten, wenn Anrufer auf ihre Mobilbox sprachen. Ein oft zitierter Tipp war es deshalb, die sogenannten bedingten Rufumleitungen (darunter die Weiterleitung auf die Mobilbox) abzuschalten, solange man sich im Ausland befand, um gegen unerwartete Kosten gewappnet zu sein. Die Webseiten des Journalisten und Handy-Experten Henning Gajek, die die spezifischen GSM-Steuercodes auflisteten, wurden zu oft konsultierten Nachschlagewerken.

Ab dem 15. Juni ist zumindest innerhalb der EU alles anders. ?Von nun an können die Bürgerinnen und Bürger auf Reisen innerhalb der EU mit ihren Mobilgeräten telefonieren, SMS schreiben und Datendienste nutzen, ohne dafür auch nur einen Cent mehr als zu Hause zu bezahlen?, erklärte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in Straßburg: ?Die Abschaffung der Roaming-Gebühren ist einer der größten und offensichtlichsten Erfolge der EU.? Menschen, die in Deutschland leben, sparen schätzungsweise 144 Euro pro Jahr dank der neuen Roaming-Regeln.

Mit dem Roaming zu Inlandspreisen ist von nun an ist die Mobilkommunikation (Anrufe, SMS und Datendienste) aus einem anderen EU-Land durch den Vertrag abgedeckt, der im Inland abgeschlossen wurde: Die Minuten, SMS und Gigabytes an Daten, die im EU-Ausland verbraucht werden, werden nach dem nationalen Tarif berechnet oder von dem nationalen Guthaben abgezogen, ebenso wie im Heimatland.

Auch internationale Anrufe auf Reisen fallen unter die neue Verordnung, etwa wenn Reisende in Frankreich Urlaub machen und dort beispielsweise ihr Hotel anrufen, fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Wo gelten die neuen Roaming-Regeln?

Die neuen Roaming-Regeln gelten in allen 28 Ländern der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. In den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) wird Roaming zu Inlandspreisen kurz nach dem 15. Juni eingeführt. Nota bene: Die Schweiz ist kein EU-Mitglied; deshalb gelten die Roaming-Regeln der EU in der Eidgenossenschaft nicht.

Für wen gelten die neuen Roaming-Regeln?

Die neuen Roaming-Regeln gelten für alle Bürger in der EU dann, wenn die Nutzer mehr Zeit zu Hause verbringen als im Ausland oder Ihr Handy mehr zu Hause nutzen als im Ausland. Dann steht ihnen bei allen Reisen innerhalb der EU Roaming zu Inlandspreisen zur Verfügung. Dies wird als angemessene Nutzung der Roaming-Dienste angesehen.

Wie werden die Nutzer informiert?

Die Mobilfunknutzer müssen selbst nichts unternehmen. Ihr Anbieter wird automatisch nach dem 15. Juni 2017 für das EU-Ausland keine weiteren Roaming-Aufschläge erheben. Die Anbieter sollten ihre Kunden über die Abschaffung der Roaming-Aufschläge und die Auswirkungen auf Ihren speziellen Tarif sowie entsprechende Anpassungen Ihres Vertrags unterrichten. Außerdem werden die Nutzer auch weiterhin per SMS informiert, wenn sie eine EU-Grenze überschreiten und sich in den Roaming-Modus begeben.

Beschränkungen für die Nutzung von Sprach-, SMS- und mobilen Datendiensten zu Inlandspreisen

Wenn der Vertrag für zu Hause unbegrenztes Telefonieren und unbegrenzten SMS-Versand vorsieht, steht dem Nutzer dasselbe auch beim Roaming in der EU zu. Wenn der Vertrag für zu Hause unbegrenzte mobile Datendienste oder sehr günstige mobile Datendienste vorsieht, kann der Anbieter eine Sicherheitsgrenze (angemessene Nutzung oder ?Fair Use?) für die Nutzung von Datendiensten beim Roaming anwenden.

In solchen Fällen muss der Anbieter seine Kunden vorab über die Anwendung der Obergrenzen unterrichten und mitteilen, wenn diese Grenzen erreicht wurden. Allerdings ist diese Sicherheitsgrenze so hoch, dass der Roaming-Bedarf größtenteils oder sogar ganz abgedeckt ist. Darüber hinaus kann das Daten-Roaming gegen einen kleinen Aufschlag fortgesetzt werden (höchstens 7,70 Euro/GB Daten + MwSt, wobei dieser Betrag schrittweise bis auf 2,50 Euro/GB ab 2022 sinken wird).

Aufgrund der Zusammenarbeit der europäischen Institutionen ist es gelungen, die Roaming-Gebühren seit 2007 für Anrufe und SMS um mehr als 90 Prozent zu senken. Die Gebühren für Daten-Roaming sind seit 2012 um 96 Prozent gesunken.

Grundsätzlich sollten für die allermeisten Mobilfunkkunden die unangenehmsten Kostenfallen beim Telefonieren und Simsen im EU-Ausland ausgeräumt sein. Dennoch ist es für Mobilfunkkunden empfehlenswert, ihre Tarifunterlagen noch einmal genau zu studieren, bevor sie ins EU-Ausland aufbrechen. Es gibt Verträge beziehungsweise Tarifoptionen, bei denen zum Beispiel Roaming explizit ausgeschlossen ist oder die von den regulierten Mobilfunkpreisen im EU-Raum abweichen.

EU-Parlament schafft Roaming-Gebühren ab

Mobilkommunikation

06.04.17 – Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben einem Kompromiss über die Kosten für mobile Telefonate im Ausland zugestimmt. Das sogenannte Roaming in der EU sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein ist damit ab dem 15. Juni ohne Kostenaufschläge möglich. lesen

betrachten Hier.